AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hydraulik Lemcke OHG

Allgemeine Verkaufs-und Lieferbedingungen

Allgemeines

1.

Unsere Angebote sind freibleibend.

Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

Der Inhalt unserer Bestätigung ist allein für das Vertragsverhältnis maßgebend.

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten in jedem Falle.

Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten auch ohne unseren ausdrücklichen 

Widerspruch nur insoweit, als sie mit unseren Geschäftsbedingungen übereinstimmen.

2.

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen

Vereinbarungen nicht.

3.

Der Besteller kann aus dem Vertragsverhältnis nur mit unserer schriftlichen Zustimmung

auf Dritte übertragen

4.a)

Erfüllungsort ist Dessau-Mildensee, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, mit Ausnahme

der Minderkaufleute im Sinne §4 HGB, sind.

b)

Gerichtsstand ist Dessau, wenn

- die Vertragsparteien Kaufleute, mit Ausnahme der Minderkaufleute im Sinne § 4 HGB,

sind.

- die Vertragspartei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort

aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder dieser im Zeitpunkt 

der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Diese Regelung gilt auch für Wechsel-und Scheckverfahren.

Sind die Parteien Kaufleute, ausgenommen Minderkaufleute, so gilt die obige Zuständigkeit

auch im Falle der Annullierung, des Rücktritts, der Wandlung und dergleichen.

c)Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen. Die

deutsche Fassung dieser Bedingungen ist maßgebend.

Lieferung

5.

Kostenvoranschläge , Zeichnungen und sonstige Unterlagen bleiben auch bei Versendung

unser Eigentum. Wir behalten uns alle Urheberrechte daran vor. Die Unterlagen dürfen ohne

unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht

werden. 

6.

Die zu unseren Angeboten und/oder unseren Auftragsbestätigungen gehörenden

Unterlagen, insbesondere Abbildungen, sowie Leistungs-und Gewichtsangaben sind

nur annähernd maßgebend, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist.

7.

Erhöhen sich nach Auftragsbestätigung und vor Absendung der Ware in unserer Firma die

Löhne oder sonstige Gestehungskosten einschließlich unserer Bezugskosten beim

Vorlieferanten, so sind wir berechtigt, zu dem ursprünglichen Kaufpreis die erhöhten Kosten

zuzuschlagen. 

8.

Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht

bevor alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Genehmigungen und Unterlagen

vorliegen und alle dafür wesentlichen Fragen geklärt sind. Die Lieferfrist gilt als eingehalten

bei rechtzeitiger Absendung der bestellten Gegenstände. Die Lieferfrist ist gehemmt, solange

sich der Besteller mit einer seiner Leistungen im Rückstand befindet. Unvorhersehbare 

Hindernisse wie z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung,

soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen, und höhere Gewalt

berechtigen uns, soweit sie die Vertragserfüllung erschweren oder auch nur teilweise

unmöglich machen, nach unserer Wahl die Lieferfrist entsprechend hinauszuschieben oder

vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die

Vertragserfüllung unmöglich wird oder wir in Verzug geraten, vorausgesetzt, dass wir

die Lieferung auch nicht innerhalb einer vom Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist

bewirken. Der Rücktritt ist schriftlich und unverzüglich nach Eintritt des Rücktrittgrundes zu

erklären. 

Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind

ausgeschlossen, es sei denn, es fällt uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

9 .

Mehr-und Mindermengenlieferungen bis zu 10% behalten wir uns vor.

10.

Die Versendung der bestellten Gegenstände erfolgt auf Kosten des Bestellers in der

vereinbarten Weise(ab Werk, frei deutsche Grenze, fob, cif u. a.). Wir übernehmen keine

Gewähr für die Wahl der billigsten Versandart. Verpackungskosten trägt der Besteller, ebenso

alle Spesen für eine auf seinen Wunsch abgeschlossene Transportversicherung. Kisten und

Verschläge werden dem Besteller zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.

11.

Die Gefahr geht auf den Besteller spätestens über, wenn die Lieferung unser Werk

oder beauftragtes Lager verlässt.Verzögert sich die Absendung trotz unserer 

Versandbereitschaft aus Gründen, die wir nicht zu vertrteten haben, so geht die Gefahr

spätestens bei Versandbereitschaft auf den Besteller über.

Mängel und Gewährleistung

12.

Wir übernehmen die Gewährleistung für Mängel nur insoweit und in dem Umfang, wie

wir Gewährleistungsansprüche gegen unsere jeweiligen Lieferanten haben.

Die gesetzliche Garantiefrist beträgt 6 Monate.

Mängel-auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften-sind unverzüglich nach Entdeckung

schriftlich zu rügen. Rügen offensichtlicher Mängel sind nach Ablauf von 14 Tagen nach

Erhalt der Ware ausgeschlossen.

13.

Bei berechtigten Mängelrügen haben wir nach unserer Wahl das Recht, entweder die Mängel

zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen oder 

in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten.

Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Käufer seine Verpflichtung

uns gegenüber in gesetzlichem Umfange nicht erfüllt.Weitere Gewährleistungsansprüche des

Käufers, insbesondere auch ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem

Liefergegenstand selbst entstanden sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Sämtliche Ansprüche, welche über den Austausch oder die Reparatur der fehlerhafen Teile

hinausgehen, wie etwa Verdienstentgang, Stehzeitschaden, Kilometergeld, Folgeschäden

oder sonstige Kosten sind ausgeschlossen.

14.

Bei Bezug von Markenerzeugnissengelten außer diesen allgemeinen Lieferbedingungen für

den Verkauf von Markenerzeugnissen der betreffenden Hersteller. Diese zusätzlichen

Bedingungen sind Bestandteil dieser allgemeinen Lieferbedingungen.

Jeder Fachhändler ist verpflichtet, sich von dem Inhalt der besonderen Verkaufs-und Liefer-

bedingungen der Hersteller von Markenerzeugnissen Kenntnis zu verschaffen. Sie stehen

jederzeit zur Einsichtnahme in unseren Geschäftsräumen zur Verfügung und können auch von

uns angefordert werden.

Zahlung

15.

Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt, wenn nicht anders vereinbart ist, innerhalb von 14 

Tagen nach Rechnungseingang ohne Skonto in bar oder durch Überweisung auf unsere Konten.

Bis zu einem Mindestwarenwert(netto)von 25 € je Auftrag erfolgt ein Zuschlag von 3,50 € .

Aufrechnung gegen unsere Kaufpreisforderungen oder entsprechende Zurückbehaltungsrechte

des Bestellers sind, soweit diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind,

ausgeschlossen.

Wird uns nach Abschluss des Kaufvertrages des Kaufvertrages eine ungünstige Finanzlage des

Bestellers bekannt, so sind wir berechtigt, ohne Rücksicht auf frühere Vereinbarungen die

sofortige volle Bezahlung des Kaufpreises oder hinreichende Sicherheitsleistungen oder, wenn

der Besteller unserem Verlangen nicht nachkommt, Schadenersatz zu verlangen oder vom 

Vertrag zurückzutreten.

Eigentumsvorbehalt

16.

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Tilgung aller aus 

der Geschäftsverbindung oder aus sonstigem Rechtsgrund erwachsenen Forderungen gegen

den Besteller vor. Wir bleiben Eigentümer der gelieferten Gegenstände, unabhängig von der 

Verarbeitungsstufe oder der Form, in der sie sich gerade befinden. Ein Eigentumserwerb des 

Bestellers nach § 950 BGB wird ausgeschlossen, da der Besteller eventuell Eigentum für uns 

erwirbt und erwirbt und alle Waren für uns lediglich verwahrt. Sollte eine Vereinigung oder

Vermischung von Waren von uns mit Waren des Bestellers erfolgen, so überträgt der Bestellers

erfolgen, so überträgt der Besteller uns schon im voraus das Eigentums -

oder Miteigentumsrecht an den verbundenen Gegenständen und verwahrt diese sorgfältig 

für uns .Bei Verbindung oder Vermischung mit Waren Dritter bleibt es bei der gesetzlichen 

Regelung.

17.

Der Besteller ist verpflichtet, die uns nach Ziffer 16 gehörenden Gegenstände gegen Feuer 

und Diebstahl zu versichern.

18.

Nehmen wir unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Gegenstände zurück, so gilt diese

Rücknahme nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies dem Besteller schriftlich 

anzuzeigen.

19.

Der Besteller darf Gegenstände, an denen uns noch Eigentumsrechte zustehen, nur im

ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr veräußern. Die uns aus der Weiterveräußerung oder aus

einem sonstigen Rechtsgrund beim Besteller entstehenden Forderungen, welche diese

Gegenstände betreffen, tritt der Besteller hiermit in Höhe des Lieferpreises der Ware zuzüglich

20% Aufschlag an uns zur Sicherung ab. Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen

Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsmäßig

nachkommt.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen freizugeben, soweit ihr Wert unsere

Forderungen um 20% übersteigt.

20.

Der Besteller ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die

abgetretenen Forderungen uns sofort mitzuteilen.

21.

Soweit im Lande des Bestellers für Übereignung der gelieferten Gegenstände oder

Sicherheiten besondere Voraussetzungen oder Formvorschriften bestehen, hat der Besteller

für deren Erfüllung auf seine Kosten Sorge zu tragen.